Fahrerlaubnisklassen

Welche gibt es? Welche braucht Ihr?

Hier findet ihr alle Führerscheinklassen.


Verwendete Abkürzungen:
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
zGM = zulässige Gesamtmasse

 
Klasse AM
2-rädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und max. 50 cm³ Hubraum bzw. max. 4 KW Nennleistung bei Elektromotoren.
3-rädrige Kleinkrafträder und 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und max. 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotoren, max. 4 kW Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren oder max. 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: -
Einschluss: -
 
Klasse A1
Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
3-rädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH und max. 15

kW Motorleistung.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: -
Einschluss: Klasse AM
 
Klasse A2
Krafträder (mittelschwere Krafträder) mit bis zu 35 kW Motorleistung und einem Leistungsgewicht von max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: -
Einschluss: Klasse AM und A1
Hinweis: Bei 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1 kann durch eine verkürzte praktische Prüfung in die Klasse A2 aufgestiegen werden.
 
Klasse A
Krafträder mit einer bbH von mehr als 45 km/h, mehr als 35 kW Motorleistung und einem Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.
3-rädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm³.
Mindestalter: 24 Jahre
Vorbesitz: -
Einschluss: Klasse AM, A1 und A2
Hinweis: Bei 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A2 kann durch eine verkürzte praktische Prüfung in die Klasse A aufgestiegen werden. Das Einstiegsalter bei Trikes ist 21 Jahre.
 
Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM, oder Anhänger über 750 kg zGM, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Mindestalter: 18 Jahre*
Vorbesitz: -
Einschluss: Klasse AM und L
Hinweis: * 17 Jahre bei BF17-Ausbildung.
 
Klasse B96
Kraftwagen bis 3,5 t zGM und Anhänger über 750 kg zGM wobei die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer ist als 3500 kg (3,5 t) aber nicht mehr als 4250 kg (4,25 t) beträgt.
Mindestalter: 18 Jahre*
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: Klasse AM und L
Hinweis: * 17 Jahre bei BF17-Ausbildung. Keine Prüfung erforderlich, es reicht eine Fahrschulung von 7 Stunden..
 
Klasse BE
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger bis zu einer zGM von 3,5 t, wenn diese nicht unter Klasse B fallen.
Mindestalter: 18 Jahre*
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: -
Hinweis: * 17 Jahre bei BF17-Ausbildung.
 
Klasse L
Land- oder forstwirtschaftlich genutze Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 32km/h, mit Anhängern nicht mehr als 25km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bbH von nicht mehr als 25km/h.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: -
Einschluss: -
Hinweis: Keine praktische Ausbildung erforderlich.
 
Mofa
Mofa bis zu einer bbH von 25 km/h und nicht mehr als 50 ccm Hubraum.
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: -
Einschluss: -
Hinweis: Mofa ist kein richtiger Führerschein, man erhält nur eine Prüfbescheinigung
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